Voraussetzungen für eine Patenschaft
- Der oder die Taufpaten müssen grundsätzlich der christlichen Kirche angehören und mindestens ein/e Taufpat*in sollte die gleiche Konfession wie der Täufling haben.
- Das Mindestalter beläuft sich auf 16 Jahre in der katholischen Kirche, sofern Sie getauft und gefirmt sind. Bei den Protestanten liegt das Mindestalter für Taufpaten bei 14 Jahren – natürlich auch hier nur, wenn man getauft und konfirmiert ist.
- Eine gewisse Grundüberzeugung gegenüber der Kirche ist zudem Pflicht.
Die Alternative: Taufzeuge
Sollte man die Voraussetzungen nicht zur Gänze erfüllen, gibt es immer noch die Möglichkeit als Taufzeuge zu fungieren. Meist kommt dies in Frage, sollte man nicht der christlichen Kirche angehören. Der/die Taufzeug*in ist aber kein Ersatz für den/die Taufpat*in, sondern eher eine Ergänzung.
Die Pflichten
Neben der Unterstützung bei der elterlichen Erziehung, ist die moralische Verpflichtung gegenüber des Täuflings selbst ein wichtiges Thema. Es gilt, seinem Patenkind Notsituationen zu helfen und ihm z.B. auch ein Zuhause zu bieten, wenn es nirgendwo anders hin kann.
Beziehungsarbeit
Essentiell für eine gute Patenschaft ist eine innige Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Patenkind. Die katholische Kirche sieht in der Patenschaft eine lebenslange Verpflichtung, die evangelische hingegen mindestens bis zur Konfirmation.
Ritus bei den Feierlichkeiten
Bei den feierlichen Zeremonien gibt es die ein oder anderen rituellen Aufgaben für Sie, wie z.B. das Halten des Kindes während der Segnung mit dem Weihwasser.